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ORGANISATION DER BUNDESNETZAGENTUR
Die Bundesnetzagentur ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
Sie unterliegt dessen Rechts- und Fachaufaufsicht.
Sie besteht aus einer Vielzahl von einzelnen Verwaltungsbehörden, die unter anderem als Aussenstellen, Standorte und Dienststellen bezeichnet werden und bundesweit verteilt sind. Durch diese Behörden tritt sie gegenüber dem Bürger hoheitlich auf. Sie hält so in der Fläche auch den Kontakt zu ihren “Kunden”. Die Aufgaben dieser Behörden sind auf Dauer angelegt, fachspezifisch und ortsbezogen organisiert.
AUFGABEN DER BUNDESNETZAGENTUR
Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Verwaltungsbehörde nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG), dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) in Verbindung mit dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) und dem Gesetz über den Amateurfunk (AFuG) für die Angelegenheiten des Amateurfunkdienstes.
Besondere Bedeutung haben die Behörden mit den Aufgaben der Marktaufsicht, der Angelegenheiten des Amateurfunkdienstes (AFuG), der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Prüf- und Messdienste (PMD).
Als weisungsgebundene und besondere Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie bestimmt sie massgeblich die technischen und frequenzbezogenen Inhalte des Gesetzes und der Rechtsverordnungen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG).
Selbständig bestimmt sie den Inhalt des Frequenzplanes und insgesamt darüber, ob und wer mit welchen Nebenbestimmungen Frequenzen nutzen darf, sowie welche Gebühren und Beiträge für die Nutzung von Frequenzen von wem erhoben werden. Als Ordnungsbehörde des Bundes und Frequenzpolizei zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bestimmt sie deren Voraussetzungen.
Die Bundesnetzagentur bestimmt nach dem Gesetz über den Amateurfunk (AFuG) über eine Vielzahl inhaltlich nicht näher bestimmter Ermächtigungsgrundlagen über die Teilnahme am Amateurfunkdienst und deren Wegfall, Inhalt, Umfang und Ausmass der Teilnahme, insbesondere über die Frequenzen und die Nutzungsparameter - teilweise durch Verwaltungsvorschriften -, erhebt Gebühren und ist zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, deren Voraussetzungen sie im Ergebnis selbst festlegt.
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