Michael Riedel

Rechtsanwalt

Europarecht

Customs Law
Market Surveillance
Radio & Electrical Equipment

Telekommunikationsrecht

Radio Spectrum Frequency Allocation

Umweltrecht

Environmental Law

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Administrative Sanctions Law

Strafrecht

Criminal Law

Die Verteidigung

Das Verfahren

Die Bundesnetzagentur ist eine Bundesoberhörde und nimmt Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr. Sie verlangt regelmäßig die Übersendung von Produkten oder sie entnimmt selbst Stichproben in den Geschäftsräumen und Lagern der Wirtschaftsakteure. Die Behörde überprüft die Produkte auf die Einhaltung der Gesetze. Sie verlangt die Vorlage von EU-Konformitätserklärungen, von technischen Unterlagen, Auskünfte und Nachweise über die mengenmäßige Abgabe von Warenerzeugnissen und Lagerbeständen, über Abnehmer, Lieferanten und Bezugsquellen. Der Schwerpunkt der Marktüberwachung liegt in der messtechnischen Prüfung von Geräten auf die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen.

Maßnahmen und Sanktionen

Die Bundesnetzagentur kann das Inverkehrbringen und Bereitstellen auf dem Markt von Geräten untersagen (Vertriebsverbot). Diese Entscheidung wird sodann in den einschlägigen Datenbanken der Behörde und der EU Kommission unter Nennung des Produktnamens und des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs für jedermann sichtbar veröffentlicht. Sie kann auch einen Rückruf und die Rücknahme der Geräte vom Markt anordnen. Die administrative und messtechnische Prüfung von Warenerzeugnissen durch die Behörde verursacht hohe Kosten. Diese werden üblicherweise den verantwortlichen Wirtschaftsakteuren durch Gebührenbescheid auferlegt. Es werden regelmäßig Bussgelder gegenüber Wirtschaftsakteuren und auch Dritten in empfindlicher Höhe verhängt. Der gesetzliche Rahmen sieht Bussgelder in einer Höhe von bis zu 100.000 EUR vor. Die Behörde ist verpflichtet, Verfahren gegen Wirtschaftsakteure an die Staatsanwaltschaft abzugeben, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Anhaltspunkte für die Missachtung von behördlichen Anordnungen oder für die Begehung eines Vermögens- und Urkundsdelikts vorliegen. Die Wirtschaftsakteure können zudem Regressforderungen der Abnehmer - Wirtschaftsakteure und Endnutzer - ausgesetzt sein.

Hinweise zur Verteidigung

Bereits mit der Einleitung des marktaufsichtsrechtlichen Verwaltungsverfahrens werden die Grundrechte der Wirtschaftsakteure häufig nicht hinreichend beachtet. Jegliches Handeln und jede Massnahme der Behörde gegenüber Wirtschaftsakteuren und Dritten unterliegt der rechtlichen Überprüfung und muss mit dem Gesetz vereinbar sein. Regelmäßig sind bereits dann eine Vielzahl von technischen, sachlichen und rechtlichen Fragen zu klären, die sich stets nach dem konkreten Produkt und den Besonderheiten des Einzelfalls richten. Elektrotechnische und physikalische Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung sind für die Abwehr von Maßnahmen der Behörden daher unerlässlich.

Beauftragung eines Rechtsanwalts

Wirtschaftsakteure sollten bereits unmittelbar nach der ersten Kontaktaufnahme durch die Behörde einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Vertretung gegenüber der Behörde beauftragen. Dieser kann aufgrund seiner langjährigen Erfahrung die Vorgehensweisen der Behörden und ihrer Mitarbeiter*innen besonders gut einschätzen. Das ermöglicht eine effektive Verteidigung. In einem fortgeschrittenen Stadium des Verfahrens und in Bussgeldsachen ist wegen der enormen Komplexität die weitere Verteidigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geradezu geboten. In jedem Stadium des Verfahrens können Maßnahmen und Sanktionen der Behörden in eine existenzielle und wirtschaftliche Bedrohung für alle betroffenen Wirtschaftsakteure und Unternehmen in der Lieferkette münden.

Michael Riedel

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